Crewly Logo

Glossar

Wichtige Begriffe rund um Zeiterfassung, Schichtplanung und digitale Werkzeuge – einfach erklärt.

Zeiterfassung

Die systematische Dokumentation von Arbeitszeiten der Mitarbeiter – digital oder analog. Seit dem BAG-Urteil 2022 ist die Zeiterfassung für alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend.

GAEB

GAEB bezeichnet einen wichtigen Prozess in der Unternehmensführung. Besonders für Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen ist GAEB ein zentrales Thema für Effizienz und gesetzliche Compliance.

Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das zentrale deutsche Gesetz zur Regelung von Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten. Es schützt Arbeitnehmer vor Überarbeitung und verpflichtet Arbeitgeber zur systematischen Zeiterfassung.

Schichtplanung

Schichtplanung ist die systematische Einteilung von Mitarbeitern in zeitlich versetzte Arbeitsschichten, um den Betriebsablauf über den gesamten Tag oder rund um die Uhr sicherzustellen.

Stundenzettel

Ein Stundenzettel ist ein Nachweis über die geleisteten Arbeitszeiten eines Mitarbeiters, der Datum, Beginn, Ende, Pausen und Gesamtstunden pro Tag dokumentiert.

Überstunden

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte oder tarifliche Regelarbeitszeit hinaus geleistet werden. Sie müssen dokumentiert und in der Regel vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Arbeitszeitkonto

Ein Arbeitszeitkonto ist ein Instrument zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, das Plus- und Minusstunden gegenüber der vereinbarten Soll-Arbeitszeit erfasst und über einen definierten Zeitraum ausgleicht.

Pausenregelung

Die Pausenregelung beschreibt die gesetzlichen Vorgaben zu Mindestpausen während der Arbeitszeit, geregelt in § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).

Mindestlohn

Der Mindestlohn ist die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze, die Arbeitgeber pro Arbeitsstunde mindestens zahlen müssen. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er in Deutschland 12,82 Euro brutto.

Dienstplan

Ein Dienstplan ist die verbindliche Zuweisung von Arbeitszeiten, Schichten und Einsatzorten an Mitarbeiter für einen definierten Zeitraum – meist eine Woche oder einen Monat.

Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug bezeichnet die vorsätzliche Manipulation oder Fälschung von Arbeitszeitnachweisen durch Arbeitnehmer – etwa durch Buddy Punching, falsches Ein-/Ausstempeln oder private Tätigkeiten während der Arbeitszeit.

Kurzarbeit

Kurzarbeit ist die vorübergehende Verringerung der regulären Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls, verbunden mit einem teilweisen Lohnausgleich durch Kurzarbeitergeld (KUG) der Agentur für Arbeit.

Nachtarbeit

Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Die Nachtzeit liegt nach § 2 Abs. 3 ArbZG zwischen 23:00 und 6:00 Uhr.

Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst ist die Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufzuhalten, um bei Bedarf unverzüglich die Arbeit aufzunehmen.

Branchenmindestlohn

Der Branchenmindestlohn ist ein branchenspezifischer Mindestlohn, der durch allgemeinverbindliche Tarifverträge festgelegt wird und über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.

DATEV-Export

Ein DATEV-Export ist die standardisierte Übertragung von Lohn-, Zeit- und Buchhaltungsdaten aus einer betrieblichen Software an das DATEV-System des Steuerberaters.

Personalplanung

Personalplanung ist die systematische Ermittlung und Deckung des quantitativen und qualitativen Personalbedarfs eines Unternehmens – kurz-, mittel- und langfristig.

Zuschläge

Zuschläge sind zusätzliche Vergütungen zum Grundlohn, die Arbeitnehmer für Arbeit zu besonderen Zeiten erhalten – insbesondere für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge).

Abnahmeprotokoll

Ein Abnahmeprotokoll ist ein Dokument, das die Ergebnisse einer Leistungsüberprüfung oder Qualitätskontrolle festhält und von den beteiligten Parteien unterzeichnet wird.

Leistungsverzeichnis

Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte, positionsweise Aufstellung aller Einzelleistungen, die im Rahmen eines Auftrags erbracht werden sollen – inklusive Mengen, Einheiten und Beschreibungen.

Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch ist der gesetzliche oder vertragliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – mindestens 24 Werktage pro Jahr nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).