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Glossar

Was ist der Mindestlohn? – Definition, Bedeutung & Praxistipps

Der Mindestlohn ist die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze, die Arbeitgeber pro Arbeitsstunde mindestens zahlen müssen. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er in Deutschland 12,82 Euro brutto.

Was bedeutet Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn sichert ein Existenzminimum für Arbeitnehmer und betrifft nahezu alle Branchen in Deutschland. Für Arbeitgeber sind damit strenge Aufzeichnungspflichten verbunden – insbesondere in den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen wie Bau, Gastronomie und Gebäudereinigung. Eine lückenlose Zeiterfassung ist die Grundlage, um den Mindestlohn korrekt nachweisen zu können.

Alles Wichtige im Überblick

Die wichtigsten Aspekte verständlich erklärt

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Aktueller Mindestlohn 2025/2026

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde. Er wird von der Mindestlohnkommission regelmäßig angepasst, die nächste Anpassung steht zum 1. Januar 2027 an. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre, einschließlich Minijobber und ausländische Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten. Ausgenommen sind unter anderem Pflichtpraktikanten, Auszubildende und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der Mindestlohn ebenfalls nicht.

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Branchen-Mindestlöhne im Handwerk und Bau

Neben dem allgemeinen Mindestlohn existieren branchenspezifische Mindestlöhne, die in der Regel höher liegen. Im Bauhauptgewerbe gilt 2025 ein Mindestlohn von 15,40 Euro für Werker (Lohngruppe 1) und 15,40 Euro bundesweit, in Westdeutschland sogar 15,40 Euro. Das Elektrohandwerk hat einen Branchen-Mindestlohn von 14,00 Euro, im Maler- und Lackiererhandwerk liegt er bei 14,50 Euro (ungelernte Kräfte) bzw. 18,00 Euro (Gesellen). Im Gebäudereiniger-Handwerk gelten 14,25 Euro (Innenreinigung) und 18,55 Euro (Glas- und Fassadenreinigung). Diese Branchen-Mindestlöhne werden durch Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen festgesetzt und gelten für alle Betriebe der Branche – auch für nicht-tarifgebundene.

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Aufzeichnungspflicht und Kontrollen

Das MiLoG verpflichtet Arbeitgeber in bestimmten Branchen und bei Minijobs zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit. Die Aufzeichnungen müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit enthalten und sind spätestens am siebten Tag nach der erbrachten Arbeitsleistung zu erstellen. Sie müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. Der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit – FKS) ist für die Kontrolle zuständig und darf unangemeldet auf Baustellen und in Betrieben erscheinen. Bei Kontrollen müssen die Unterlagen sofort vorgelegt werden können. Digitale Zeiterfassungssysteme sind hier ein enormer Vorteil, da die Daten jederzeit abrufbar und nicht manipulierbar sind.

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Konsequenzen bei Mindestlohnverstößen

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden (§ 21 MiLoG). Schon das Nichtführen oder die verspätete Erstellung der Arbeitszeitdokumentation kann bis zu 30.000 Euro kosten. Darüber hinaus drohen Nachzahlungsansprüche der Arbeitnehmer mit Verzugszinsen, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichem Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Auch Auftraggeber können nach § 13 MiLoG subsidiär haften, wenn Subunternehmer den Mindestlohn nicht zahlen. Eine korrekte Zeiterfassung ist daher nicht nur für den eigenen Betrieb, sondern auch gegenüber Auftraggebern ein wichtiger Nachweis.

Vorteile von Mindestlohn

Warum du dich damit beschäftigen solltest

Nachweis bei Zollkontrollen

Lückenlose digitale Dokumentation ist bei unangemeldeten Kontrollen der FKS sofort vorzeigbar.

Automatische Compliance-Prüfung

Das System warnt, wenn der effektive Stundenlohn unter den Mindestlohn fällt – auch bei Stücklohn oder Akkord.

Korrekte Minijob-Abrechnung

Automatische Berechnung der maximalen Stundenzahl für Minijobber auf Basis des aktuellen Mindestlohns.

Schutz vor Bußgeldern

Vermeide Strafen bis zu 500.000 € durch vollständige und fristgerechte Arbeitszeitdokumentation.

Häufig gestellte Fragen

Der Mindestlohn ist die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze pro Arbeitsstunde, die Arbeitgeber nicht unterschreiten dürfen. In Deutschland beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde, geregelt im Mindestlohngesetz (MiLoG). In vielen Branchen gelten höhere Branchen-Mindestlöhne.

Im Bauhauptgewerbe liegt der Branchen-Mindestlohn 2025 für Werker (Lohngruppe 1) bei 15,40 Euro pro Stunde und damit deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn. Für Facharbeiter (Lohngruppe 2) in Westdeutschland gelten noch höhere Sätze. Diese Branchen-Mindestlöhne werden durch allgemeinverbindliche Tarifverträge festgelegt und gelten für alle Betriebe im Bauhauptgewerbe.

Arbeitgeber in den in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen (Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung u. a.) und bei Minijobs müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Die Aufzeichnungen müssen innerhalb von 7 Tagen erstellt und mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. Bei Kontrollen durch den Zoll müssen sie sofort vorgelegt werden können.

Verstöße gegen das MiLoG können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Schon fehlende Arbeitszeitdokumentation kostet bis zu 30.000 Euro. Dazu kommen Nachzahlungsansprüche der Mitarbeiter, möglicher Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt.

Crewly dokumentiert alle Arbeitszeiten lückenlos und fristgerecht, sodass du bei Zollkontrollen sofort auskunftsfähig bist. Das System berechnet automatisch den effektiven Stundenlohn und warnt, wenn der Mindestlohn unterschritten wird. Bei Minijobs wird die maximale Stundenzahl auf Basis des aktuellen Mindestlohns berechnet. 14 Tage kostenlos testen.

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