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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Stand: 29. April 2026 · Version 1.0

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) konkretisiert die Pflichten der Vertragsparteien aus dem zwischen ihnen geschlossenen Hauptvertrag (Crewly-AGB) hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 28 DSGVO.

Mit Annahme der Crewly-AGB bei der Anmeldung zur Plattform schließt der Kunde (Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO) diesen AVV mit Crewly Software (Auftragsverarbeiter i.S.v. Art. 4 Nr. 8 DSGVO) verbindlich ab. Eine separate Unterzeichnung ist nicht erforderlich.

Auf Wunsch stellt der Anbieter den AVV als unterzeichnetes PDF bereit. Anfrage an support@crewly-software.de.

§ 1 Gegenstand und Dauer der Auftragsverarbeitung

Gegenstand: Bereitstellung der Crewly-SaaS-Plattform (Web + iOS + Android) zur Verwaltung von Personal, Kunden, Projekten, Zeiterfassung, Schichtplanung, Belegverwaltung und Lohnabrechnung.

Dauer: Der AVV beginnt mit Vertragsabschluss und endet mit Beendigung des Hauptvertrags (Kündigung des Crewly-Abos).

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der Bereitstellung der Software-Funktionen entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif. Konkret: Datenerhebung, Datenspeicherung, Datennutzung, Datenübermittlung an Subunternehmer, Datenlöschung sowie Backup und Disaster Recovery.

§ 3 Art der personenbezogenen Daten

  • Stammdaten (Name, E-Mail, Telefon, Adresse) der Mitarbeiter:innen und Kund:innen
  • Vertrags- und Abrechnungsdaten
  • Arbeitszeiten, GPS-Standortdaten (nur bei Schichtstart/-ende)
  • Lohnabrechnungsdaten (Steuerklasse, Sozialversicherungs-Nr., Gehalt)
  • Fotos und Unterschriften aus Protokollen
  • Kommunikationsinhalte (Chat, Tickets)
  • Belege und Rechnungsdaten

§ 4 Kategorien betroffener Personen

  • Mitarbeiter:innen des Kunden
  • Kund:innen des Kunden
  • Lieferanten/Sub-Unternehmer des Kunden
  • Ansprechpartner:innen bei Behörden, Hausverwaltungen etc.

§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters (Crewly)

  • Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen
  • Vertraulichkeitsverpflichtung aller Mitarbeitenden mit Datenzugriff
  • Implementation technischer und organisatorischer Maßnahmen (siehe Anlage 1)
  • Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenrechten (Art. 12-22 DSGVO)
  • Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35) und der vorherigen Konsultation (Art. 36)
  • Meldung von Datenschutzverletzungen ohne unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden
  • Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende (siehe § 9)

§ 6 Pflichten des Verantwortlichen (Kunde)

  • Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gegenüber den betroffenen Personen
  • Erteilung schriftlicher Weisungen an Crewly bei Bedarf
  • Information der Mitarbeiter:innen über die GPS-Standorterfassung sowie ggf. Abschluss einer Betriebsvereinbarung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Erteilung der Einwilligung der betroffenen Personen, soweit erforderlich
  • Einhaltung der Aufbewahrungs- und Löschfristen

§ 7 Subunternehmer (Sub-Auftragsverarbeiter)

Der Verantwortliche stimmt der Hinzuziehung folgender Subunternehmer zu (Stand 29.04.2026):

AnbieterStandortZweck
Supabase, Inc.USA / EU (Frankfurt)Datenbank, Auth, Storage, Edge Functions
Hetzner Online GmbHDeutschlandHosting Frontend + Marketing-Site
Stripe Payments Europe Ltd.Irland (Mutterkonzern USA)Zahlungsabwicklung
united-domains AGDeutschlandSMTP E-Mail-Versand
Resend, Inc.USAE-Mail-Inbound (Belege)
Apple Inc.USAAPNs Push iOS
Google LLCUSAFCM Push Android, Gemini AI Beleg-OCR
DATEV eGDeutschlandDATEV-Format-Export Lohnabrechnung (optional)
Sentry GmbH / Sentry Inc.Österreich / USACrash-Reporting, Performance-Monitoring
Vercel, Inc.USAHosting Marketing-Website (optional)

Änderungen oder Ergänzungen der Subunternehmer-Liste werden dem Verantwortlichen mit angemessener Vorlaufzeit (mind. 30 Tage) per E-Mail oder durch Update dieser Seite mitgeteilt. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb von 14 Tagen widersprechen; in diesem Fall steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 8 Datenübermittlung in Drittländer

Soweit Daten in Drittländer (insbesondere USA) übermittelt werden, stützt sich die Übermittlung auf:

  • EU-US Data Privacy Framework (soweit Anbieter zertifiziert ist)
  • Standardvertragsklauseln (SCC) der EU-Kommission gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO
  • Ergänzende technische Maßnahmen (Verschlüsselung in Transit + at Rest)

Eine Transfer Impact Assessment (TIA) wurde durchgeführt und kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

§ 9 Löschung und Rückgabe von Daten

Nach Beendigung des Hauptvertrags werden die Kundendaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht. Vor der Löschung erhält der Kunde die Möglichkeit, einen vollständigen Datenexport (DSGVO-konform, maschinenlesbar) über die App-Funktion herunterzuladen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z.B. für Rechnungen 10 Jahre nach § 147 AO) bleiben unberührt.

§ 10 Kontrollrechte des Verantwortlichen

Crewly weist die Einhaltung der vereinbarten Pflichten in geeigneter Weise nach (z.B. durch Prüfberichte unabhängiger Dritter, ISO-Zertifikate der Subunternehmer). Eine physische Vor-Ort-Prüfung ist mit angemessener Vorlaufzeit (mind. 30 Tage) und nach vorheriger Abstimmung möglich.

§ 11 Haftung

Die Haftung der Parteien aus diesem AVV richtet sich nach Art. 82 DSGVO sowie nach den Haftungsregelungen des Hauptvertrags (Crewly-AGB § 9).

§ 12 Schlussbestimmungen

Änderungen dieses AVV bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.

Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

1. Vertraulichkeit

  • Zutrittskontrolle: Gebäudezugang nur für befugte Personen (gilt für Hetzner-Rechenzentren in DE)
  • Zugangskontrolle: Authentifizierung mit E-Mail + Passwort (Argon2-Hash), optional 2FA via TOTP
  • Zugriffskontrolle: Row-Level-Security (RLS) auf allen Datenbank-Tabellen, Mandantentrennung nach company_id
  • Trennungskontrolle: Strikte logische Trennung der Kundendaten
  • Pseudonymisierung: User-IDs sind UUIDs, Sentry-Logs ohne E-Mail/IP

2. Integrität

  • Weitergabekontrolle: TLS 1.3 für alle Verbindungen, Verschlüsselung at Rest
  • Eingabekontrolle: Audit-Logs über alle sensiblen Operationen (Login, Datenexport, Subscription-Change)

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Verfügbarkeitskontrolle: Tägliche automatische Backups (Supabase), Disaster Recovery Plan
  • Wiederherstellbarkeit: Restore-Procedure dokumentiert

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

  • Datenschutz-Management: Interne Dokumentation (DSFA, Verarbeitungsverzeichnis)
  • Incident-Response-Plan: Datenschutzverletzungen werden binnen 24h dem Verantwortlichen gemeldet
  • Auftragskontrolle: Auswahl der Subunternehmer nach Datenschutz-Kriterien, regelmäßige Überprüfung
  • Session-Timeout: 30 Minuten Inaktivität (DSGVO-konform, konfigurierbar)
  • Rate Limiting: Brute-Force-Schutz auf Login + sensitiven Endpoints

Stand: 29. April 2026 · Version 1.0