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Glossar

Was sind Überstunden? – Definition, Bedeutung & Praxistipps

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte oder tarifliche Regelarbeitszeit hinaus geleistet werden. Sie müssen dokumentiert und in der Regel vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Was bedeutet Überstunden?

Überstunden gehören in vielen Branchen zum Alltag, insbesondere im Handwerk, in der Gastronomie und auf dem Bau. Arbeitgeber müssen dabei gesetzliche Grenzen beachten und die geleisteten Mehrstunden lückenlos dokumentieren. Digitale Zeiterfassungssysteme erkennen Überstunden automatisch und helfen, den Überblick zu behalten – sowohl für die Vergütung als auch für den Freizeitausgleich.

Alles Wichtige im Überblick

Die wichtigsten Aspekte verständlich erklärt

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Definition: Was genau sind Überstunden?

Überstunden (auch Mehrarbeit genannt) entstehen, wenn ein Arbeitnehmer mehr arbeitet als vertraglich oder tariflich vereinbart. Arbeitet jemand laut Vertrag 40 Stunden pro Woche und leistet tatsächlich 45 Stunden, sind 5 Überstunden angefallen. Wichtig ist die Unterscheidung: Überstunden beziehen sich auf die individuelle Vertragsarbeitszeit, Mehrarbeit im engeren Sinne auf das Überschreiten der gesetzlichen Höchstarbeitszeit nach ArbZG. In der Praxis werden beide Begriffe oft synonym verwendet. Überstunden sind nur dann geschuldet, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden.

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Gesetzliche Grenzen für Überstunden

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt eine tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden, wobei im Durchschnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen maximal 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden dürfen (§ 3 ArbZG). Bei einer 5-Tage-Woche bedeutet das eine Grenze von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt. Tarifverträge können engere Grenzen setzen. Für Schwangere gilt nach § 4 MuSchG ein Verbot von Mehrarbeit über 8,5 Stunden pro Tag. Jugendliche dürfen gemäß JArbSchG höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ein digitales System warnt automatisch, wenn diese Grenzen erreicht werden.

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Vergütung und Freizeitausgleich

Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge – die Vergütung richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Üblich sind Zuschläge von 25 % für reguläre Überstunden, 50 % für Sonntagsarbeit und bis zu 150 % für Feiertagsarbeit. Alternativ kann ein Freizeitausgleich vereinbart werden, bei dem geleistete Überstunden in gleicher Zeitdauer abgefeiert werden. Vorsicht bei pauschalen Abgeltungsklauseln im Arbeitsvertrag: Formulierungen wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nur wirksam, wenn sie transparent und klar begrenzt sind – das BAG hat solche Klauseln mehrfach für unwirksam erklärt.

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Dokumentationspflicht bei Überstunden

Seit dem BAG-Urteil 2022 müssen alle Arbeitszeiten – und damit auch Überstunden – systematisch dokumentiert werden. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Erfassung. Im Streitfall über Überstundenvergütung muss der Arbeitnehmer die geleisteten Stunden zwar darlegen, aber durch die Dokumentationspflicht des Arbeitgebers hat sich die Beweislast faktisch verschoben. Wer als Arbeitgeber keine lückenlose Dokumentation vorweisen kann, steht vor Gericht schlecht da. Digitale Zeiterfassung schafft hier eine klare Beweislage für beide Seiten und verhindert Konflikte, bevor sie entstehen.

Vorteile von Überstunden

Warum du dich damit beschäftigen solltest

Automatische Erkennung

Überstunden werden in Echtzeit erkannt, sobald die Soll-Arbeitszeit überschritten wird – kein manuelles Nachzählen.

Transparente Überstundenkonten

Mitarbeiter und Vorgesetzte sehen jederzeit den aktuellen Stand der aufgelaufenen Überstunden.

Korrekte Zuschlagsberechnung

Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge werden automatisch berechnet und in der Abrechnung berücksichtigt.

Rechtssichere Dokumentation

Alle Überstunden werden revisionssicher gespeichert und können bei Streitigkeiten als Nachweis dienen.

Häufig gestellte Fragen

Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich oder tariflich vereinbarte Regelarbeitszeit hinausgehen. Sie entstehen, wenn ein Mitarbeiter beispielsweise statt der vereinbarten 40 Stunden pro Woche tatsächlich 45 Stunden arbeitet. Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet sein, um vergütungspflichtig zu sein.

Grundsätzlich ja, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist eine wirksame Abgeltungsklausel oder ein Freizeitausgleich vereinbart. Pauschale Klauseln wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nur wirksam, wenn sie transparent und begrenzt sind. Das BAG hat viele solcher Klauseln für unwirksam erklärt. Zuschläge für Überstunden richten sich nach Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Das ArbZG begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden, im 6-Monats-Durchschnitt auf 8 Stunden pro Werktag. Bei einer 5-Tage-Woche sind das maximal 50 Stunden in der Spitze bzw. 40 Stunden im Durchschnitt. Der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann engere Grenzen setzen. Für Schwangere, Jugendliche und Schwerbehinderte gelten gesonderte Regelungen.

Ja, Überstundenvergütungsansprüche können verfallen. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), aber viele Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen von nur 3 bis 6 Monaten. Auch Arbeitsverträge können kürzere Verfallfristen enthalten. Deshalb ist es wichtig, Überstunden zeitnah zu dokumentieren und abzurechnen.

Crewly erkennt Überstunden automatisch auf Basis der hinterlegten Soll-Arbeitszeiten. Du siehst in Echtzeit, wer wie viele Überstunden angesammelt hat, und kannst Zuschläge oder Freizeitausgleich direkt im System verwalten. Die Daten fließen automatisch in den DATEV-Export für die Lohnabrechnung. 14 Tage kostenlos testen.

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