Was ist der Branchenmindestlohn? – Definition, Bedeutung & Praxistipps
Der Branchenmindestlohn ist ein branchenspezifischer Mindestlohn, der durch allgemeinverbindliche Tarifverträge festgelegt wird und über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
Was bedeutet Branchenmindestlohn?
Branchenmindestlöhne gelten für alle Betriebe einer Branche – unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind. Sie werden auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) durch Allgemeinverbindlicherklärung festgesetzt. Besonders relevant sind sie in der Gebäudereinigung, im Bauhauptgewerbe, im Elektrohandwerk und in der Pflegebranche. Für Arbeitgeber bedeutet das: Die korrekte Zuordnung der Mitarbeiter zu Lohngruppen und die lückenlose Zeiterfassung sind Pflicht.
Alles Wichtige im Überblick
Die wichtigsten Aspekte verständlich erklärt
Warum ist der Branchenmindestlohn wichtig?
Branchenmindestlöhne schützen Arbeitnehmer in Branchen mit hohem Wettbewerbsdruck und verhindern Lohndumping – besonders dort, wo viele Subunternehmer tätig sind. Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) gelten die Branchenmindestlöhne auch für ausländische Beschäftigte, die in Deutschland eingesetzt werden. Das ist besonders in der Gebäudereinigung relevant, wo ein hoher Anteil der Beschäftigten aus dem Ausland kommt. Verstöße gegen den Branchenmindestlohn werden vom Zoll (FKS) kontrolliert und können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden (§ 23 AEntG). Auftraggeber haften nach § 14 AEntG subsidiär für Subunternehmer.
Branchenmindestlöhne nach Branchen
Die wichtigsten Branchenmindestlöhne 2025 im Überblick: Gebäudereinigung – 14,25 €/Std. (Innenreinigung, Lohngruppe 1) und 18,55 €/Std. (Glas- und Fassadenreinigung, Lohngruppe 6); Bauhauptgewerbe – 15,40 €/Std. (Werker, bundesweit); Elektrohandwerk – 14,00 €/Std.; Maler und Lackierer – 14,50 €/Std. (ungelernte Kräfte) bis 18,00 €/Std. (Gesellen); Pflegebranche – 15,50 €/Std. (Pflegehilfskräfte) bis 19,50 €/Std. (Pflegefachkräfte); Dachdeckerhandwerk – 14,80 €/Std. (Mindestlohn 1). Diese Tarife werden regelmäßig angepasst und über das Tarifregister des BMAS veröffentlicht.
Der Gebäudereiniger-Tarif im Detail
Der Rahmentarifvertrag für die Gebäudereinigung unterscheidet mehrere Lohngruppen: LG 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung, 14,25 €), LG 6 (Glas- und Fassadenreinigung, 18,55 €) und weitere Lohngruppen für Spezialreinigung, Desinfektion und Vorarbeiter. Zuschläge kommen hinzu für Nachtarbeit (in der Regel 25 %), Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit. Der Tarifvertrag regelt auch Urlaubsansprüche, Weihnachtsgeld und Kündigungsfristen. Für Arbeitgeber ist die korrekte Zuordnung der Mitarbeiter zu Lohngruppen entscheidend – eine falsche Einstufung kann zu erheblichen Nachzahlungsforderungen führen.
Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
Arbeitgeber in Branchen mit Branchenmindestlohn unterliegen strengen Aufzeichnungspflichten nach § 19 AEntG und § 17 MiLoG. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen dokumentiert und mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. Bei Kontrollen durch die FKS müssen die Unterlagen auf der Baustelle bzw. am Einsatzort verfügbar sein. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber die Lohngruppen-Zuordnung nachvollziehbar dokumentieren und auf Anfrage belegen können, dass der Branchenmindestlohn eingehalten wird. Digitale Zeiterfassung mit automatischer Lohngruppen-Zuordnung ist hier der effizienteste Weg zur Compliance.
Vorteile von Branchenmindestlohn
Warum du dich damit beschäftigen solltest
Automatische Tarifzuordnung
Mitarbeiter werden Lohngruppen zugeordnet – Crewly prüft automatisch, ob der jeweilige Branchenmindestlohn eingehalten wird.
Zuschlagsberechnung nach Tarif
Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge werden automatisch gemäß dem hinterlegten Branchentarifvertrag berechnet.
Kontrolle-Readiness
Alle Zeitnachweise sind digital verfügbar und können bei Zollkontrollen sofort vorgelegt werden – auch mobil am Einsatzort.
Subunternehmer-Dokumentation
Auch Zeiten von Subunternehmer-Mitarbeitern lassen sich erfassen – wichtig für die Auftraggeberhaftung nach § 14 AEntG.
Häufig gestellte Fragen
Der Branchenmindestlohn ist ein branchenspezifischer Mindestlohn, der über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt und durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) festgesetzt wird. Er gilt für alle Betriebe der jeweiligen Branche – auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen und für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer.
Die Gebäudereinigung ist eine der Branchen mit dem höchsten Anteil an Branchenmindestlohn-Beschäftigten. Der Tarif unterscheidet mehrere Lohngruppen (z. B. 14,25 € für Innenreinigung, 18,55 € für Glasreinigung), was die korrekte Zuordnung komplex macht. Zudem kontrolliert der Zoll (FKS) die Branche besonders intensiv auf Lohnverstöße.
Crewly ermöglicht die Zuordnung jedes Mitarbeiters zu einer Lohngruppe und berechnet automatisch den effektiven Stundenlohn inklusive aller Zuschläge. Das System warnt, wenn der Branchenmindestlohn unterschritten wird. Alle Zeitnachweise sind bei Zollkontrollen sofort digital abrufbar. 14 Tage kostenlos testen.
Verstöße gegen den Branchenmindestlohn sind Ordnungswidrigkeiten nach § 23 AEntG und können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich drohen Nachzahlungsansprüche der Mitarbeiter, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und eine subsidiäre Haftung des Auftraggebers für seine Subunternehmer nach § 14 AEntG.
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