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Glossar

Was ist Nachtarbeit? – Definition, Bedeutung & Praxistipps

Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Die Nachtzeit liegt nach § 2 Abs. 3 ArbZG zwischen 23:00 und 6:00 Uhr.

Was bedeutet Nachtarbeit?

Nachtarbeit ist in vielen Branchen unverzichtbar – von der Gebäudereinigung in Büros und Einkaufszentren über Sicherheitsdienste bis hin zur Industrie. Das Arbeitszeitgesetz stellt besondere Anforderungen an den Gesundheitsschutz von Nachtarbeitnehmern und gewährt ihnen Ausgleichsansprüche. Arbeitgeber müssen Nachtarbeitszeiten sorgfältig dokumentieren und bei der Schichtplanung die strengeren Vorgaben beachten.

Alles Wichtige im Überblick

Die wichtigsten Aspekte verständlich erklärt

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Warum ist die Regelung der Nachtarbeit wichtig?

Nachtarbeit belastet die Gesundheit nachweislich stärker als Tagarbeit – das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen und psychische Belastungen steigt. Deshalb stellt das Arbeitszeitgesetz in § 6 ArbZG besondere Schutzvorschriften auf: Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen (alle 3 Jahre, ab 50 Jahren jährlich), einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage als Ausgleich und einen Anspruch auf Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz bei gesundheitlichen Problemen. Arbeitgeber in der Gebäudereinigung und im Sicherheitsgewerbe müssen diese Vorgaben besonders beachten, da Nachtarbeit dort zum regulären Geschäft gehört.

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Arten und Formen der Nachtarbeit

Man unterscheidet regelmäßige Nachtarbeit (Dauernachtschicht, wechselnde Nachtschicht in Schichtsystemen) und gelegentliche Nachtarbeit (z. B. Grundreinigungen am Wochenende). Nachtarbeitnehmer im Sinne des ArbZG ist, wer normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht leistet oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit verrichtet (§ 2 Abs. 5 ArbZG). Für Bäckereien beginnt die Nachtzeit bereits um 22:00 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG). Neben der klassischen Nachtschicht gibt es auch Bereitschaftsdienste in der Nacht, bei denen besondere Regelungen zur Anrechnung als Arbeitszeit gelten.

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Nachtarbeit in der Gebäudereinigung

In der Gebäudereinigung ist Nachtarbeit weit verbreitet: Bürogebäude, Einkaufszentren und Praxen werden häufig außerhalb der Geschäftszeiten gereinigt – oft zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Für Reinigungskräfte bedeutet das: Nachtarbeitszuschläge (oft 25–30 % gemäß Rahmentarifvertrag für die Gebäudereinigung), besondere Dokumentationspflichten und ein Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge. Arbeitgeber müssen die Nachtarbeitszeiten exakt erfassen, um Zuschläge korrekt berechnen und die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten nachweisen zu können.

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Gesetzliche Anforderungen an Nachtarbeit

§ 6 ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit für Nachtarbeitnehmer auf 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden nur mit Ausgleich innerhalb eines Kalendermonats oder 4 Wochen (nicht 6 Monate wie bei Tagarbeit). Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag oder eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage (§ 6 Abs. 5 ArbZG) – das BAG hat einen Zuschlag von 25 % als angemessen bestätigt. Arbeitsmedizinische Untersuchungen müssen alle 3 Jahre angeboten werden, ab dem 50. Lebensjahr jährlich (§ 6 Abs. 3 ArbZG). Schwangere (§ 5 MuSchG), Jugendliche (§ 14 JArbSchG) und stillende Mütter dürfen grundsätzlich keine Nachtarbeit leisten.

Vorteile von Nachtarbeit

Warum du dich damit beschäftigen solltest

Automatische Nachtzuschlag-Berechnung

Crewly erkennt Nachtarbeitsstunden automatisch und berechnet die korrekten Zuschläge gemäß Tarifvertrag.

Einhaltung der Nacht-Höchstarbeitszeit

Das System warnt, wenn die 8-Stunden-Grenze für Nachtarbeitnehmer überschritten wird – mit dem kürzeren Ausgleichszeitraum.

Gesundheitsschutz-Tracking

Erinnerungen an fällige arbeitsmedizinische Untersuchungen für Nachtarbeitnehmer – automatisch nach Alter gestaffelt.

Nachtschicht-Planung

Nachtschichten übersichtlich planen und dabei Ruhezeiten, Qualifikationen und Personalverfügbarkeit automatisch prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Nachtarbeit ist nach § 2 ArbZG jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Die Nachtzeit liegt zwischen 23:00 und 6:00 Uhr (für Bäckereien ab 22:00 Uhr). Nachtarbeitnehmer ist, wer regelmäßig in Wechselschicht Nachtarbeit leistet oder an mindestens 48 Tagen im Jahr nachts arbeitet.

Nachtarbeit ist gesundheitlich belastender als Tagarbeit – Studien zeigen ein erhöhtes Risiko für Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychische Belastungen. Deshalb schreibt § 6 ArbZG einen kürzeren Ausgleichszeitraum, einen Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag und regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen vor.

Crewly erkennt automatisch, welche Arbeitsstunden in die Nachtzeit fallen, und berechnet die Zuschläge gemäß hinterlegtem Tarifvertrag. Die Schichtplanung berücksichtigt die strengere 8-Stunden-Grenze für Nachtarbeitnehmer und den kürzeren Ausgleichszeitraum von 4 Wochen. Alle Nachweise sind jederzeit exportierbar. 14 Tage kostenlos testen.

Das ArbZG schreibt einen "angemessenen" Zuschlag oder bezahlte freie Tage vor (§ 6 Abs. 5 ArbZG), ohne eine konkrete Höhe zu nennen. Das BAG hat 25 % als Regelzuschlag und 30 % für Dauernachtarbeit als angemessen bestätigt. Tarifverträge – z. B. der Rahmentarifvertrag für die Gebäudereinigung – können abweichende Regelungen enthalten.

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