Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Doch gerade im Handwerk, in der Reinigung und in der Pflege gelten deutlich höhere Branchen-Mindestlöhne. Dazu kommen strenge Aufzeichnungspflichten, die du als Arbeitgeber kennen musst. Hier erfährst du alles, was jetzt wichtig ist.
Der gesetzliche Mindestlohn 2026: Die aktuelle Höhe
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 Euro brutto pro Stunde. Dieser Betrag wurde von der Mindestlohnkommission festgelegt und gilt branchenübergreifend für alle Arbeitnehmer – mit wenigen Ausnahmen.
Für dich als Arbeitgeber bedeutet das: Jede Arbeitsstunde muss mit mindestens 12,82 Euro vergütet werden. Das gilt auch für Minijobber, Saisonarbeiter und Teilzeitkräfte. Lediglich Auszubildende und bestimmte Pflichtpraktikanten sind ausgenommen.
Auswirkungen auf die Minijob-Grenze
Mit der Mindestlohnerhöhung wurde auch die Minijob-Grenze dynamisch angepasst. Sie liegt bei 556 Euro pro Monat. Das bedeutet: Ein Minijobber darf maximal rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, bevor die Grenze überschritten wird. Das musst du bei der Schichtplanung deiner geringfügig Beschäftigten unbedingt berücksichtigen.
Branchen-Mindestlöhne: Höhere Sätze in Bau, Reinigung und Pflege
In vielen Branchen, die typische Crewly-Kunden betreffen, gelten deutlich höhere Mindestlöhne als der gesetzliche Satz. Diese werden durch allgemeinverbindliche Tarifverträge festgelegt und sind für alle Betriebe der Branche bindend.
Bauhauptgewerbe
Das Bauhauptgewerbe hat traditionell die höchsten Branchen-Mindestlöhne:
- Lohngruppe 1 (Werker/Maschinenführer): 15,40 Euro/Stunde
- Lohngruppe 2 (Fachwerker/Facharbeiter): 18,90 Euro/Stunde
Diese Sätze gelten bundesweit. In den alten Bundesländern liegen die tatsächlichen Tariflöhne oft noch darüber. Wenn du einen Handwerksbetrieb im Bau führst, solltest du deine Lohntabellen regelmäßig prüfen.
Gebäudereinigung
Für die Gebäudereinigung gelten ebenfalls eigene Mindestlöhne:
- Innen- und Unterhaltsreinigung: 14,25 Euro/Stunde
- Glas- und Fassadenreinigung: 16,70 Euro/Stunde
Pflegebranche
In der Pflege sind die Mindestlöhne nach Qualifikation gestaffelt:
- Pflegehilfskräfte: 15,50 Euro/Stunde
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 16,50 Euro/Stunde
- Pflegefachkräfte: 17,35 Euro/Stunde
Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt in bestimmten Branchen und für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse eine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten vor. Diese geht über die allgemeine Zeiterfassungspflicht nach dem BAG-Urteil hinaus.
Wer muss aufzeichnen?
Die Aufzeichnungspflicht nach §17 MiLoG gilt für:
- Alle Branchen, die in §2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind (u.a. Bau, Reinigung, Gastronomie, Pflege, Spedition)
- Alle geringfügig Beschäftigten (Minijobber) – branchenunabhängig
- Kurzfristig Beschäftigte
Was muss aufgezeichnet werden?
- Beginn der täglichen Arbeitszeit
- Ende der täglichen Arbeitszeit
- Dauer der täglichen Arbeitszeit
Die Aufzeichnung muss spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag erfolgen und die Unterlagen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Wie erfüllst du die Pflicht am einfachsten?
Mit einer digitalen Zeiterfassung erfüllst du die MiLoG-Aufzeichnungspflichten automatisch. Jeder Stempelvorgang wird sekundengenau protokolliert, sicher gespeichert und ist jederzeit als Report exportierbar.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz werden ernst genommen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führt regelmäßig Kontrollen durch – besonders in den Risikobranchen Bau, Reinigung und Gastronomie.
Mögliche Strafen
- Bußgelder bis zu 500.000 Euro bei Nichtzahlung des Mindestlohns
- Bußgelder bis zu 30.000 Euro bei fehlenden oder falschen Aufzeichnungen
- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen ab einem Bußgeld von 2.500 Euro
- Nachzahlungspflicht für die Differenz zum Mindestlohn
Praktische Tipps für Arbeitgeber
1. Stundenlöhne regelmäßig prüfen
Vergleiche mindestens einmal jährlich deine Lohntabellen mit den aktuellen Mindestlohn-Sätzen. Beachte dabei: Bei Akkordlohn oder Stücklohn muss der effektive Stundenlohn den Mindestlohn erreichen.
2. Arbeitszeiten lückenlos dokumentieren
Eine digitale Zeiterfassung ist der sicherste Weg, die Dokumentationspflicht zu erfüllen. Bei einer Kontrolle durch den Zoll musst du die Aufzeichnungen sofort vorlegen können.
3. Minijobber-Stunden im Blick behalten
Achte darauf, dass Minijobber bei steigendem Mindestlohn nicht zu viele Stunden arbeiten – sonst wird der Minijob zum sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Mit den Auswertungen in Crewly behältst du die Stundenkonten im Blick.
4. Branchen-Mindestlöhne beachten
Prüfe, ob dein Betrieb unter einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag fällt. Wenn ja, gelten dessen Mindestlöhne – auch wenn du nicht Mitglied im Arbeitgeberverband bist.
Fazit
Der Mindestlohn 2026 betrifft jeden Arbeitgeber. Besonders in Branchen wie Bau, Reinigung und Pflege gelten höhere Sätze und strengere Dokumentationspflichten. Mit einer digitalen Lösung wie Crewly erfüllst du alle Aufzeichnungspflichten automatisch und bist bei Kontrollen auf der sicheren Seite. In unserem Guide zum Arbeitszeitgesetz findest du weitere Details zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Häufig gestellte Fragen
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde. Dieser Wert gilt auch 2026 weiterhin, bis die Mindestlohnkommission eine neue Anpassung beschließt.
Im Bauhauptgewerbe gilt ein Mindestlohn von 15,40 Euro (Lohngruppe 1) bzw. 18,90 Euro (Lohngruppe 2). In der Gebäudereinigung liegt er bei 14,25 Euro (Innenreinigung) und in der Pflege bei 17,35 Euro für Pflegefachkräfte.
Nach dem Mindestlohngesetz musst du Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen – spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertages. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Für Minijobber gilt der Mindestlohn vollständig. Auszubildende sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen – für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung nach BBiG.
Bereit für digitale Zeiterfassung?
Testen Sie Crewly jetzt kostenlos und erleben Sie, wie einfach es sein kann.


